Wie stehen sie zur aktuellen Handhabung der "Mehrfachverbeitragung auf Direktversicherungen". Finden sie dies gerecht? Falls nicht, wollen sie sich mit Ihrem Mandat für die Korrektur einsetzen?
Im Jahr 2003 mit Wirkung ab 2004 wurde seitens des Gesetzgebers ein rückwirkender Eingriff im sog. GMG beschlossen, dessen verfassungsrechtliche Legitimation letztendlich immer noch nicht geklärt ist. Daher muss ich nach der Auszahlung meiner Lebensversicherung nun nahezu 20% des angesparten Kapitals "abschreiben" !! Der derzeitige Freibetrag von knapp 170 € schützt in der Regel nur einen Bruchteil der angesparten Summe und ist - welcher Logik auch immer folgend - nur für Krankenversicherungsbeiträge wirksam und nicht für die PV. Gerecht wäre: • Sofortiger Stopp der Mehrfachverbeitragung auf Direktversicherungen • Halbierung der KV- und PV-Beiträge von Betriebsrenten auf Arbeitnehmeranteil • Gleichstellung der Direktversicherung wie bei der Riesterrente und • Finanzielle Entschädigung für die Betroffenen, in deren Verträge mit dem GMG rückwirkend eingegriffen wurde Mit freundlichen Grüßen Karin und Herbert Binder
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