Sehr geehrte Frau Neuß,
Vielen Dank für Ihre Nachfrage. Beide von Ihnen genannten Reha-Einrichtungen sind in der Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern. Dies ist einer von 16 Regionalträgern und unterliegt damit der Selbstverwaltung der DRV Nordbayerns.
Ich kandidiere wieder für die Vertreterversammlung der DRV Bund, einen anderen Träger.
Grundsätzlich setzen wir ver.di-Versichertenvertreterinnen und -vertreter uns für den Erhalt aller Reha-Einrichtungen in eigener Zuständigkeit ein, für moderne u. bedarfsgerechte Angebote, die Sicherung der Qualität der Behandlungen und Therapien, die Umsetzung neuer Forschungsergebnisse sowie die Wirtschaftlichkeit der Einrichtungen ein.
Für weitere Fragen zu den von Ihnen genannten Einrichtungen wenden Sie sich bitte an ein ver.di-Mitglied der Selbstverwaltung der DRV Nordbayern.
Ich hoffe, Ihnen damit etwas weiter helfen zu können.
Freundliche Grüße
Ute Maier