Wie stehen Sie dazu die Kosten der Kinderwunschbehandlungen für Paare zu übernehmen, die auf eine Fremdsamenspende angewiesen sind?
Derzeit werden die Kosten für Kinderwunschbehandlungen nicht für Paare übernommen, die auf eine Befruchtung mit Fremdsamenspende angewiesen sind. Die Kosten für die Kinderwunschbehandlung des Partners mit weiblichen Fortpflanzungsorganen werden in diesem Fall auch nicht mehr von den KK übernommen. Die Begründung lautet, das Paar sei in sich abschließend nicht fortpflanzungsfähig. Dies stimmt jedoch nur zur Hälfte und bedeutet, es gibt keinen verwendbaren Samen. Dieses Vorgehen ist übrigens nicht von sexueller Orientierung abgängig, diskriminiert jedoch homosexuelle Frauen*-Paare überproportional oft, während sie heterosexuelle Paare nur dann diskriminiert, wenn der Partner mit männlichen Geschlechtsorganen zeugungsunfähig ist. Das kann leicht als androzentristisch und misogyn aufgefasst werden.
Natürlich, ich verstehe, dass das Thema der Kinderwunschbehandlung für viele Paare eine sehr emotionale Angelegenheit ist. Für viele Paare ist das Gründen einer Familie ein essentieller Teil ihres Lebensplans und eine große Quelle der Freude und Erfüllung. Die Unfruchtbarkeit kann jedoch zu enormen emotionalen Belastungen führen, die nicht nur die betroffenen Paare, sondern auch ihre Familien und Freunde betreffen. Wir müssen als Gesellschaft unser Bestes tun, um diesen Paaren zu helfen, ihr Glück zu finden und ihr Recht auf eine Familie zu gewährleisten.
Daher halte ich es für eine moralische Verpflichtung der gesetzlichen Krankenversicherung, die Kosten für Kinderwunschbehandlungen zu übernehmen, einschließlich der Fremdsamenspende, um allen Versicherten die gleichen Chancen auf eine Familie zu ermöglichen. Als Kandidat für die Sozialwahl bei der Techniker Krankenkasse möchte ich betonen, dass ich mich dafür einsetzen werde, dass Paare, die auf eine Fremdsamenspende angewiesen sind, bei Kinderwunschbehandlungen unterstützt werden.