Lukas P. fragte zum Thema Krankenversicherung, Leistungen

Befürworten Sie die Kostenübernahme von homöopathischer Arznei und alternativen Behandlungsmethoden?

Guten Tag, mich würde ihre Einstellung zur Kostenübernahme von homöopathischer Arznei und alternativen Behandlungsmethoden interessieren. Vielen Dank und beste Grüße

Luise Klemens antwortete

Die DAK-Gesundheit und auch alle anderen Krankenkassen entscheiden nicht darüber, welche Behandlungen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden. Diese Entscheidung trifft der Gemeinsame Bundesausschuss. Ob es bereits Überlegungen gibt, anthroposophische Behandlungen in den Leistungskatalog aufzunehmen, kann ich Ihnen nicht beantworten. 

Der Gesetzgeber hat den Krankenkassen jedoch die Möglichkeit gegeben, in einem eingeschränkten Rahmen, Behandlungsmethoden und bestimmte Arzneimittel, die noch keine Kassenleistungen sind, als Satzungsleistungen zu bezuschussen. DAK-G Versicherte können unter anderem einen Zuschuss zu anthroposophischen und homöopathischen Behandlungen und Arzneimitteln erhalten. Da auch hier die Möglichkeiten eingeschränkt sind, ist nur eine Bezuschussung möglich. 

Diese Erstattungsmöglichkeiten werden nach heutigem Stand beibehalten. Eine Erweiterung ist nicht geplant und das finde ich auch richtig.